Anti Money Laundering (AML) Richtlinie
Anti-Money Laundering (AML) Richtlinie der Germania Home and Live KG
1. Zielsetzung
Die Germania Home and Live KG (im Folgenden „das Unternehmen“) verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Risiken, die mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbunden sind, zu minimieren und sicherzustellen, dass unser Unternehmen nicht zur Vortat dieser illegalen Aktivitäten wird.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Abteilungen, und Geschäftsprozesse der Germania Home and Live KG
3. Definitionen
Geldwäsche: Der Prozess, durch den der illegale Ursprung von Vermögenswerten durch deren Überführung in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verschleiert wird.
Terrorismusfinanzierung: Die Bereitstellung oder Sammlung von finanziellen Mitteln mit dem Wissen, dass diese zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwendet werden.
4. Identifikation und Überprüfung von Kunden
Das Unternehmen führt geeignete Maßnahmen zur Identifizierung und Überprüfung von Kunden durch, einschließlich:
Prüfung der Identität und Adressverifikation.
Bewertung des Geschäftszwecks und der beabsichtigten Geschäftsbeziehung.
Laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung.
5. Reporting von Verdachtsfällen
Mitarbeiter sind verpflichtet, jegliche verdächtigen Aktivitäten, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hinweisen könnten, unverzüglich zu melden. Die Meldungen werden intern durch den benannten Geldwäschebeauftragten geprüft und bei Bedarf an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
6. Schulung und Bewusstsein
Das Unternehmen stellt sicher, dass alle Mitarbeiter durch regelmäßige Schulungen und Informationsmaterialien über die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die gesetzlichen Verpflichtungen und internen Kontrollverfahren informiert werden.
7. Überprüfung und Aktualisierung der Richtlinie
Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um Änderungen in den gesetzlichen Anforderungen oder im Geschäftsumfeld Rechnung zu tragen.
8. Schlussbestimmungen
Diese Richtlinie tritt am 01.05.2024 in Kraft. Jeder Verstoß gegen diese Richtlinie kann disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen, einschließlich der möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.